AGB / Buchungsbedingungen


Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen Model, Agentur und jeweiligem Auftraggeber, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

1. Begriffsbestimmungen
1.1. Agentur ist die ARGH! Modelagentur, Susanne Hammes & John M. John GbR (nachfolgend „Agentur“ genannt).

1.2. Models sind alle Personen, die einen Managementvertrag mit der Agentur abgeschlossen haben (nachfolgend „Models“ genannt).

1.3. Auftraggeber sind u.a. Werbeagenturen, Fotografen, Modeagenturen oder vergleichbare Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), die Models zum Zweck von Werbekampagnen, Fotoshootings, Modenschauen (nachfolgend „Produktion“) u.ä. buchen werden.

1.4. Das im Rahmen einer Produktion entstandene Ton- und/oder Bildmaterial oder vergleichbares Material wird im nachfolgenden „Material“ genannt.

2. Buchungsgrundlagen
2.1.
Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Auftraggeber im Namen und im Auftrag des Models ab. Insbesondere wird die Agentur im Namen und im Auftrag des Models Verträge mit Auftraggebern (nachfolgend „Modelvertrag“) abschließen.

2.2. Der Auftraggeber schuldet der Agentur eine Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 20 % des vereinbarten Honorars/Buyouts zzgl. Umsatzsteuer.

2.3. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Modelvertrag ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

2.4. Der Auftraggeber schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen und Buyouts, solange das Model sich von der Agentur vertreten lässt. Er verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen.

3. Buchungsmodalitäten
3.1.
Optionen
Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Werktage (Montag bis Freitag bis jeweils 18.00 Uhr MEZ) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Auftraggeber der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Rangfolge auf.

3.2. Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Vertragspartner, sowohl für das Model als auch für den Auftraggeber, verbindlich. Insbesondere entsteht für das Model die Pflicht, das Engagement ordnungsgemäß zu erfüllend für den Auftraggeber die Pflicht, das vereinbarte Honorar inklusive der Vermittlungsprovision zu zahlen. Der Buchungsvertrag kann ausschließlich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Bei Absage eines gebuchten Engagements ohne wichtigen Grund ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu entrichten.

3.3. Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Auftraggeber die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50 % des vereinbarten Honorars zzgl. Umsatzsteuer.

4. Stornierung
4.1. Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund storniert werden. Ein wichtiger Grund zur Stornierung liegt u.a. dann vor, wenn Umstände eintreten, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich, rechtlich (z.B. gesetzliches Verbot), oder faktisch (z.B. höhere Gewalt, Unfall des Models) unzumutbar machen. Die Stornierung ist der Agentur unter Angabe des Grundes unverzüglich mitzuteilen und in geeigneter Form glaubhaft zu machen. Die Mitteilung bedarf der Schriftform oder elektronisch per E-Mail.

4.2. Die Stornierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch 3 Werktage. Erfolgt die Stornierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Tages- und Stundenbuchungen sind spätestens 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.

4.3. Erfolgt die Stornierung durch das Model, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Auftraggebern einen adäquaten Ersatz zu finden.

4.4. Erfolgt eine Stornierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, sind sämtliche vereinbarten Entgelte (Honorar, Provision) zu zahlen.

5. Arbeitszeit
5.1. Bei einer Tagesbuchung einer Fotoproduktion beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Für einen Dreh beträgt die Arbeitszeit i.d.R. 10 Stunden bei einer Tagesbuchung und 5 Stunden bei einer Halbtagsbuchung. Die Tagesbuchung erstreckt sich über den Zeitraum von 9.00 bis 18.00 inklusive einer Stunde Pause.

5.2. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort beim Auftraggeber zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungen wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.

5.3. Überstunden werden mit 15 % des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet. Die Vermittlungsprovision der Agentur erhöht sich entsprechend. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.

5.4. An- und Abreise werden nur als Arbeitszeit berechnet, wenn dies im Vorfeld so vereinbart wurde. An- und Abreise von Model und Auftraggeber zwischen Hotel und Arbeitsort zählt zur Arbeitszeit.

5.5. Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Honoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.

5.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Durchführung des Engagements die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Bestimmungen betreffend die Arbeitssicherheit und Arbeitszeit. Sollte ein Kind, das in den Anwendungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) fällt, als Model gebucht werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

6. Honorare und Provisionen
6.1.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die im Modelvertrag vereinbarte Vergütung zu zahlen. Diese setzt sich in der Regel aus dem Honorar des Models sowie dem Entgelt für den Erwerb von Nutzungsrechten, Buyouts u.ä. zusammen (nachfolgend „Gesamtvergütung“). Näheres regelt darüber hinaus der jeweilige Modelvertrag.

Das Honorar bei Halbtagsbuchungen beträgt 60% des Tageshonorars. Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Auszahlung der Gesamtvergütung an die Agentur. Das Model hat der Agentur eine Inkassovollmacht erteilt. Darin wird die Agentur ermächtigt, die Gesamtvergütung in fremden Namen für das Model dem Auftraggeber gegenüber in Rechnung zu stellen.

6.2. Für die Vermittlungstätigkeit der Agentur schuldet der Auftraggeber der Agentur eine Provision in Höhe von 20% der im Modelvertrag vereinbarten Gesamtvergütung zuzüglich der auf sie entfallenden Umsatzsteuer, es sei denn die Parteien haben gesondert etwas Abweichendes vereinbart.

Hinsichtlich des Mehraufwandes bei der Vermittlung von Kindermodeln (z.B. Einholen einer Bewilligung nach §6 Jugendarbeitsschutzgesetz) veranschlagt die Agentur eine Pauschale von 35€ pro Buchungstag zzgl. Umsatzsteuer.

Die Gesamtvergütung ist nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber dem Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen.

7. Reisekosten
Reise- und Übernachtungskosten des Models zahlt grundsätzlich der Auftraggeber. Vorbehaltlich individueller Absprachen wird für die Anreise mit eigenem PKW 0,30 € pro Kilometer veranschlagt. Bei Nutzung sonstiger Verkehrsmittel erfolgt die Abrechnung gegen Vorlage entsprechender Belege.

Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Models werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet.

8. Reklamation und Haftung
8.1.
Bei Reklamationen hat der Auftraggeber umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind unverzüglich Fotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen und der Agentur per E-Mail zu übersenden. Sodann ist das Model ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für Hairstyling, Styling und Make-up ist das Model nicht verantwortlich. Falls zumutbar, räumt der Auftraggeber der Agentur die Möglichkeit ein, die Gründe, die zu einer Reklamation geführt haben zu beseitigen. Bei berechtigten und nachgewiesenen Reklamationen, entfällt oder reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers in angemessener Weise.

Wird das Engagement dennoch durchgeführt bzw. Fortgesetzt, gilt dies als Verzicht des Auftraggebers auf jegliche Reklamation.

8.2. Bei risikoreichen Aufnahmen hat der Auftraggeber eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen und die Agentur über das Risiko vor Vertragsschluss vollständig aufzuklären. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar in Höhe von 70 % des vereinbarten Honorars. Die Agentur behält ihren Anspruch auf Zahlung der Provision aus dem vermittelten Engagement.

8.3. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models sowie der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

8.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass Folgebuchungen des Models ausschließlich über die Agentur abgeschlossen werden. Für den Fall der Zuwiderhandlung macht sich der Auftraggeber schadensersatzpflichtig. Die Höhe des Schadensersatzes beläuft sich auf die Höhe der entgangenen Vermittlungsprovision, mindestens jedoch 400€.

9. Nutzungsrechte
9.1.
Hinsichtlich der Verhandlung über das Einräumen von Nutzungsrechten vertritt die Agentur das Model.

9.2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden durch die vereinbarte Gesamtvergütung die Nutzungsrechte an dem Material ausschließlich dem genannten Auftraggeber für den Zeitraum von einem Jahr, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt („ausschließliches, räumlich, zeitlich und inhaltlich eingeschränktes Nutzungsrecht“). Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 3 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.

9.3. Jedes darüber hinausgehende Nutzungsrecht, d.h. die Erweiterung oder Veränderung des räumlichen, zeitlichen oder zweckbezogenen Umfangs des Nutzungsrechtes, bedarf einer erneuten Verhandlung der Vertragsparteien und/oder schriftlichen Einwilligung der Agentur.

9.4. Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

9.5. Sofern der Auftraggeber sein schriftliches Einverständnis gegeben hat, können die Agentur und das Model das Material einer Produktion zum Zweck der Eigenwerbung kostenfrei und ohne zeitliche Beschränkung nutzen.

9.6. Wird Material über das gemäß dieser AGBs bzw. vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht hinausgehend verwendet, insbesondere über die Nutzungszeit, den vereinbarten Nutzungszweck und/oder über das vereinbarte räumliche Nutzungsrecht hinaus gehend, schuldet der Auftraggeber der Agentur die ursprünglich vereinbarte Vergütung zuzüglich einer Vertragsstrafe i.H.v. 50% dieser Vergütung.

9.7. Jede Partei prüft und verantwortet die sie betreffenden steuerlichen Auswirkungen eines Modelvertrages und sonstiger vertraglicher Vereinbarungen und stellt die jeweils andere Partei von Ansprüchen, die aus der Nichtbeachtung dieser Regelung resultieren, frei.

10. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieser Vereinbarung, insbesondere die hiernach geschuldeten Leistungen sowie alle nicht öffentlich zugänglichen Daten, von denen sie im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Ausführung dieser Vereinbarung Kenntnis erlangt haben, vertraulich zu behandeln. Die Offenlegung dieser Vereinbarung ist nur aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen zulässig. In diesem Fall ist die andere Partei unverzüglich über die Offenlegung zu informieren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort. 

11. Datenschutz
Die Agentur wird die an sie übermittelten personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Vermittlung, Abwicklung und Abrechnung eines Engagements erheben, nutzen und verarbeiten.
Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über die von ihm gespeicherten persönlichen Daten zu verlangen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die an ihn weitergegebene personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der Vermittlung und Abwicklung der Produktion zu erheben, zu nutzen und zu verarbeiten. Lediglich in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen dürfen personenbezogene Daten, die der Auftraggeber von der Agentur an Dritte weitergegeben werden. In einem solchen Fall ist die Agentur über die Weitergabe zu informieren.

12. Schlussbestimmungen
12.1. Die Buchungsbedingungen unterliegen deutschem Recht.

12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Buchung ergebenden Streitigkeiten ist Düsseldorf. 

12.3. Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

12.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, Models während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.




Stand, 01. Mai 2022